ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I.) GELTUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Martin Schiefer GmbH. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragerfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das HGB und das ABGB.

Eine Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.

II.) VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Anbote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Kunden und Auftraggeber berechnet.

Kostenaufstellungen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits  festgelegt, nicht enthaltene mündliche Zusätze sind ungültig.

Ergibt sich im Zuge der Instandsetzungsarbeiten, dass aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen der Auftrag geändert (erweitert) werden muss, so sind wir berechtigt, den Auftrag in jenem Umfang auszuführen, die wir nach unserem fachlichen Ermessen als im Interesse des Kunden liegend annehmen können. Für einen darüber hinausgehenden Auftragsumfang muss die schriftliche Zustimmung des Kunden eingeholt werden. Stimmt der Kunde einer solchen Änderung des Auftrages nicht zu, so sind wir berechtigt, die bis dahin geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen und eine weitere Durchführung des Auftrages abzulehnen.

III.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle von uns genannten Preise enthalten die geltende Umsatzsteuer, die gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Zahlungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unser Geschäftskonto als geleistet.

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat vereinbart. Bei Ratenvereinbarungen führt Verzug mit einer Rate zum Terminsverlust.

Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen sind aus welchem Grunde immer, nicht zulässig.

Wird die vertragliche Leistung auf Verlangen des Auftraggebers einem Dritten in Rechnung gestellt, so haftet der Auftraggeber trotzdem als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag gegenüber dem Auftragnehmer.

Bei umfangreichen Materialaufwand oder langfristigen Arbeiten kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung verlangen.

IV.) VERTRAGSRÜCKTRITT

Bei Reparatur- und Werkaufträgen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Vorauszahlung oder Teilzahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung unter Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

V.) EIGENTUMSVORBEHALT, PFANDRECHT

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen- verpflichtet sich der Kunde , auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Kunde hat den gelieferten Gegenstand auf die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen die Risiken von Beschädigung und Diebstahl versichert zu halten; die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag stehen uns zu.

Bei Reparaturen steht uns ein Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

VI.) LIEFERFRISTEN

Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wurde eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller vom Auftraggeber zu besorgenden Unterlagen oder Materialen, Klärung aller technischen Fragen und nicht vor Eingang einer allfälligen Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden die Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde.

Der Liefertermin verschiebt sich in Fällen höherer Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Krieg, Streik, Betriebsstörung, etc. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Pflichten, z.B. Übergabe von Unterlagen oder anderen Arten der Mitwirkung in Verzug gerät.

VII.) MAHN- UND INKASSOSPESEN

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstandenen Mahn- und Inkassospesen  pro Schreiben mit pauschal €30,00 sowie allfällige Anwaltskosten zu ersetzen.

VIII.) GEWÄHRLEISTUNG

Ist der Gegenstand der Lieferung oder Leistung mangelhaft, so muss dies vom Kunden unverzüglich innerhalb von 7 Tagen (Posteingang) schriftlich bekanntgegeben werden. Dabei haben wir das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt der Verbesserungsversuch fehl, so kann Wandlung oder Preisminderung vereinbart werden. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder einem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus;

  1. dass uns der Mangel unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird,
  2. dass der Kunde alle unsere Auflagen im Bezug auf den Vertragsgegenstand (Wartungsvorschriften, etc.) beachtet hat,
  3. dass keine Verbesserungsarbeiten ohne unsere Genehmigung vorgenommen wurden,
  4. dass keine Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut wurden,
  5. dass der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen eingehalten hat.

IX.) RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Es gilt Österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeit das am Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht, ausschließlich örtlich zuständig.

X.) DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, so lange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gerichtet werden.

XI.) SONSTIGES

Im Einklang mit dem E-Commercegesetz (ECG) machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete Emails nur zu unseren Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.

In Erfülllung der Informationspflicht im Sinne des ECG werden folgende Daten bekanntgegeben:

Firma: Martin Schiefer GmbH
geographische Anschrift: Strobachgasse 8, 1050 Wien
Telefon: +43 1 587 29 99
Fax: +43 1 587 29 75
E-mailadresse: office@elektro-schiefer.com
UID: ATU55606507